Grundsatzerklärung & Berichte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
DS Smith ist mit über 3000 Mitarbeitenden in Deutschland seit Anfang 2023 vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen. Gegenüber der Öffentlichkeit schaffen wir hier die notwendige Transparenz hinsichtlich der Erfüllung der Sorgfaltspflichten des LkSG im jeweiligen Geschäftsjahr.
Gemäß § 6 Abs. 2 des LkSG gibt DS Smith über die Geschäftsleitung jährlich eine Grundsatzerklärung ab. Hierbei werden Elemente der Menschenrechtsstrategie von DS Smith beschrieben. Weiterhin reicht DS Smith gemäß § 10 Abs. 2 des LkSG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr ein. Die Berichte der einzelnen Geschäftsjahre sind für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenfrei und öffentlich zugänglich. Untenstehend finden Sie die aktuelle Grundsatzerklärung sowie gemäß § 10 Abs. 2 alle bisherigen Berichte.